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Logos Zukunftsprogramm Arbeit und Europäische SozialFonds

Förderung von transnationalen Vorhaben

Obwohl die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union rechtlich verbrieft ist, weist die Praxis noch viele ungelöste Fragen auf. Deutlich geworden ist insbesondere, dass unbeschadet rechtlicher Organisationsformen Arbeitsmärkte in der Europäischen Union noch immer kulturellen und sozialen Traditionen unterworfen sind. Der Herauforderung, einen gemeinsamen grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu schaffen, soll daher verstärkt entsprochen werden.

 

Was wird gefördert?

Um die grenzüberschreitende Mobilität zu stärken, sollen im Rahmen von Ideenwettbewerben Vorhaben gefördert werden, die das Ziel haben, interkulturelle Kompetenz zu stärken, Erfahrungen am Arbeitsmarkt jenseits unserer Grenze zu ermöglichen und so dazu beizutragen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Aufgrund der besonderen Chancen und Möglichkeiten, die sich aus einer engen Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Süddänemark ergeben, steht diese Region im Mittelpunkt der Aktivitäten – im beiderseitigen nachbarschaftlichen Interesse.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.

 

Im Bewilligungszeitraum 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 wird die Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.

Aktuelle Aufforderungen Ideenwettbewerbe

Es liegt kein aktueller Ideenwettbewerb vor.

 

Rechtsgrundlagen

Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen

Antragsunterlagen (Blanko-Formulare)

Antragsunterlagen (interaktive Formulare)

Sollten Sie einzelne Seiten eines Antrags mehrfach benötigen finden Sie sie hier.

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