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Logos Zukunftsprogramm Arbeit und Europäische SozialFonds

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für jugendliche Strafgefangene

Ehemalige Strafgefangene haben auf dem Arbeitsmarkt besonders schlechte Chancen. Ihr in der Regel niedriger Ausbildungsstand und ihre Vorstrafen sind ein großes Hindernis bei der Arbeitssuche. Durch die Förderung der Berufsvorbereitung sowie schulischer und beruflicher Qualifikationsmaßnahmen sollen die erfolgreiche Resozialisierung in die Gesellschaft und eine (Re-)Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung unterstützt sowie zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit beigetragen werden.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen sowie die berufliche und schulische Qualifikation von jugendlichen Strafgefangenen unter 25 Jahren in den Vollzugseinrichtungen an den Standorten Schleswig und Neumünster.

 

Wer wird gefördert?

Bildungsträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und im Maßnahmebereich über langjährige Erfahrungen in der Umsetzung verfügen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.

 

Im Bewilligungszeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 wird die Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.

 

Rechtsgrundlagen

Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen

Antragsunterlagen (Blanko-Formulare)

Antragsunterlagen (interaktive Formulare)

Sollten Sie einzelne Seiten eines Antrags mehrfach benötigen finden Sie sie hier.

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