Förderung der Ausbildungsplatzakquisition in Schleswig-Holstein
Um das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen zu erhöhen, werden in Schleswig-Holstein Ausbildungsplatzakquisiteurinnen und -akquisiteure gefördert. Diese sollen schleswig-holsteinische Unternehmen - vor allem nicht oder nicht mehr ausbildende Unternehmen - durch gezielte Ansprache, Beratung aber auch praktischer Unterstützung, wie z.B. bei der Vermittlung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber, für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze gewinnen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein flächendeckendes Netz zusätzlicher Ausbildungsplatz-
akquisiteurinnen und –akquisiteure.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können gemeinnützige Institutionen, eingetragene Vereine und andere juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein. Sie müssen über spezifische Kenntnisse des Systems der dualen Berufsausbildung und Erfahrungen auf dem Gebiet der Ausbildungsplatzakquisition und -vermittlung verfügen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.
Rechtsgrundlagen
Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen
- Ergänzende Förderkriterien B3 [08.11.2011 - 122.0 KB]
- Rahmenrichtlinie Prioritätsachse B (Bekanntmachung vom 21. Juni 2010) [01.07.2010 - 84.2 KB]
Antragsunterlagen (Blanko-Formulare)
- Erstattungsantrag (blanko) [30.08.2011 - 164.8 KB]
Antragsunterlagen (interaktive Formulare)
- Antrag auf Gewährung von Zuschüssen B3 (interaktives Formular) [09.11.2011 - 942.9 KB]
- Antrag auf Auszahlung [19.07.2011 - 362.1 KB]
- Belegliste Zukunftsprogramme [18.12.2009 - 80.5 KB]
- Erstattungsantrag [30.08.2011 - 1.3 MB]
- (Zwischen-)Verwendungsnachweis B3 [18.11.2011 - 1.2 MB]
Sollten Sie einzelne Seiten eines Antrags mehrfach benötigen finden Sie sie hier.
Sonstiges
- Ausbildung direkt [08.11.2011 - 23.3 KB]

