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Logos Zukunftsprogramm Arbeit und Europäische SozialFonds

Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Die Wirtschaft Schleswig-Holsteins ist durch kleine und mittlere Betriebe - vor allem im Handwerk - geprägt. Viele der kleinen Handwerksbetriebe verfügen nicht über die entsprechenden wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte, qualifizierte Ausbildung. Sie sind deshalb oftmals nicht in der Lage, alle Anforderungen der Ausbildungsordnungen zu erfüllen. Durch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung werden diese Handwerksbetriebe in die Lage versetzt, diese Anforderungen zu erfüllen, so dass sie Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen können.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für Lehrlinge in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr), die in kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks in Schleswig-Holstein ausgebildet werden.

 

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfängerinnen können für die Träger der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung die Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sein.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den laufenden Ausgaben der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung:

 

Die Höhe der Förderung beträgt für

 

  • die Grundlehrgänge bis zu 2/3 und
  • die Fachlehrgänge bis zu 1/3

der durch ein unabhängiges Gutachten ermittelten Teilnehmer-Pauschale.

 

Rechtsgrundlagen

Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen

Antragsunterlagen (Blanko-Formulare)

Antragsunterlagen (interaktive Formulare)

Sollten Sie einzelne Seiten eines Antrags mehrfach benötigen finden Sie sie hier.

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