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Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze

Die unverändert hohe Zahl von Schulabgängern und eine vermehrte Zahl von Jugendlichen mit schwierigen persönlichen Voraussetzungen erfordern zusätzliche Maßnahmen, die helfen, so viele Jugendliche wie möglich in eine betriebliche Ausbildung zu bringen. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze reicht noch nicht aus, um auch benachteiligten Jugendlichen eine duale Berufsausbildung zu ermöglichen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Bereitstellung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze für folgende Personen:

 

a.) Altbewerberinnen und Altbewerber (Ausbildungsplatzsuchende mit maximal Hauptschulabschluss, deren Erstbewerbung mindestens zwei Jahre zurück liegt bzw. die sich seit mindestens zwei Jahren bei der Agentur für Arbeit vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemühen),

 

b.) Ausbildungsabbrecherinnen und Ausbildungsabbrecher, deren vorheriges Ausbildungsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und die eine Anschlussausbildung im bisherigen Beruf finden oder in einem anderen Beruf, sofern in diesem die bisherigen Ausbildungszeiten anerkannt werden,

 

c.) Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II haben,

 

d.) Jugendliche und junge Erwachsene ohne einen erfolgreichen Schulabschluss. 

 

Das neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnis muss zusätzlich geschaffen werden. Die Zusätzlichkeit ist durch eine Bestätigung der zuständigen Stelle nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung (Kammer) nachzuweisen. Als Jugendliche und junge Erwachsene gelten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Wer wird gefördert?

Ausbildungsberechtigte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und der Landwirtschaft, die ihre Betriebs- bzw. Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein haben.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

Für die Bereitstellung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes beträgt die Höhe der Zuwendung für die Dauer von 24 Monaten 120 EUR pro Monat. Abweichend davon wird die Bereitstellung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes für Ausbildungsabbrecherinnen bzw. Ausbildungsabbrecher für maximal 12 Monate mit 120 EUR pro Monat gefördert.

Rechtsgrundlagen

Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen

Antragsunterlagen