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Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und -gründer aus Beschäftigung

Schleswig-Holsteinische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer Existenzgründung interessiert sind, können über die Vorgründungsberatung Unterstützung durch externe Beratung in Anspruch nehmen, um sich auf eine selbstständige Tätigkeit vorzubereiten. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz sollen vor allem die Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich, beim Marketing oder bei der Erstellung eines Businessplanes vermittelt werden. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist es, die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der bzw. des Gründungsinteressierten zu ermöglichen. Darüber hinaus kann die Vorgründungsberatung für Fragen der notwendigen Kreditversorgung gefördert werden.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Inanspruchnahme von Dienstleistungen externer Beratungsunternehmen für die Vorgründungsberatung von Gründungsinteressierten, die in der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) oder den Freien Berufen beschäftigt sind.

 

Förderfähig sind Existenzgründungsberatungen vor der Gründung eines Unternehmens, zur Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der tätigen Beteiligung daran sowie zur Gründung einer freiberuflichen Existenz.

 

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfängerin bzw. Zuwendungsempfänger können Beschäftigte sein, die Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben und eine Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme in Schleswig-Holstein anstreben.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Gezahlt wird ein Zuschuss von 50 % der Beratungskosten, max. 300 € pro Beratungstag für bis zu 5 Beratungstage.

 

Rechtsgrundlagen

Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen

Antragsunterlagen

Sonstiges