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Logos Zukunftsprogramm Arbeit und Europäische SozialFonds

Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit

Der Schritt in die Selbständigkeit ist für viele Arbeitslose eine Alternative. Aber nicht jeder, der ein eigenes Unternehmen gründen will, ist dafür geeignet. Fachliche und auch kaufmännische Kenntnisse, Durchhaltevermögen, Führungsqualitäten sind nur ein paar Fähigkeiten, die Gründerinnen und Gründer benötigen. Und nicht jede Geschäftsidee ist tatsächlich dafür geeignet ein existenzsicherndes Einkommen abzuwerfen. Eine erfolgreiche und nachhaltig wirkende Existenzgründung erfordert deshalb bereits in der Vorgründungsphase eine intensive Beratung und Begleitung.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden regionale Vorhaben, die Arbeitslose auf eine nachhaltige Existenzgründung vorbereiten. An den Vorhaben können Arbeitslose teilnehmen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB III erhalten und sich selbständig machen wollen.

 

Die Auswahl der geförderten Vorhaben erfolgt im Rahmen von Wettbewerben.

 

Interessieren Sie sich für eine Teilnahme an einem der geförderten Vorhaben, setzen Sie sich bitte direkt mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaft oder Optionskommune in Verbindung.

 

Eine Übersicht über die Standorte, an denen derzeit Vorhaben durchgeführt werden finden Sie hier:

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.

 

Im Bewilligungszeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 wurde die Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.

 

Aktuelle Aufforderungen Ideenwettbewerbe

Zurzeit liegen keine aktuellen Aufforderungen vor.

 

Rechtsgrundlagen

Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen

Antragsunterlagen (Blanko-Formulare)

Antragsunterlagen (interaktive Formulare)

Sollten Sie einzelne Seiten eines Antrags mehrfach benötigen finden Sie sie hier.

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