Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem wachsenden Fachkräftebedarf der Unternehmen fördert das Land Schleswig-Holstein mit Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in KMU. Ziel ist es dabei Qualifikationen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Beschäftigte in KMU. Der beschäftigende Betrieb muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Gezahlt wird ein Zuschuss von 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Diese setzen sich zusammen aus den Seminarkosten und – sofern der Arbeitgeber den Beschäftigten für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme freistellt - den Freistellungskosten. In der Regel können durch die Anrechnung der Freistellungskosten 100 % der Seminarkosten bezuschusst werden. Sofern der Betrieb den Beschäftigten nicht freistellt, hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber 55 % der Seminarkosten zu tragen.
Rechtsgrundlagen
Bitte beachten Sie auch die weiteren zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen
- Ergänzende Förderkriterien A1 [21.06.2010 - 74.6 KB]
- Rahmenrichtlinie Prioritätsachse A (Bekanntmachung vom 21. Juni 2010) [01.07.2010 - 82.3 KB]
Download Antragsunterlagen
- Antrag auf die Gewährung von Zuschüssen (Blanko-Formular) A1 [03.02.2010 - 60.7 KB]
- (Antworten auf) Häufig gestellte Fragen (FAQ) A1 [21.06.2010 - 103.3 KB]
Sonstiges
- Info-Flyer A1 [16.12.2009 - 2.7 MB]
- Beispiele zur Errechnung der Förderhöhe A1 [04.05.2009 - 13.7 KB]

