Zweck und Ziel der Förderung
Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen.
Schwerpunkt der Förderung liegt auf der nachhaltigen Einsparung von Energie.
Was wird gefördert?
Modernisierung
Wo wird gefördert?
Im Land Schleswig-Holstein unter Beachtung von Kontingenten.
Wer ist antragsberechtigt?
Natürliche und juristische Personen, deren Bonität gegeben ist, sowie Kommunen
Sonstige Fördervoraussetzungen
Vereinbarung einer Miete von max. EUR 4,85 bis 5,10 m²/mtl. je für die Dauer von 6 Jahren ab Bezugsfertigkeit nach Regionalstufen. Die Dauer der Zweckbindung beträgt insgesamt 15 Jahre.
- Zustimmung der Kommune
- Einhalten von Mindeststandards nach der Energieeinsparverordnung
Weg der Antragstellung
Nach erfolgter technischer Prüfung durch die ARGE/Investitionsbank werden die Anträge direkt bei der Investitionsbank gestellt.
- Darlehensantrag Individualgeschäft [01.07.2010 - 68.3 KB]
- Selbstauskunft zum Darlehensantrag Individualgeschäft [09.07.2009 - 38.7 KB]
Antragsfristen
Vor Erteilung der Darlehenszusage durch die Bewilligungsstelle darf kein Baubeginn erfolgt sein. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn ist auf Antrag möglich.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt mit Modernisierungsdarlehen. Das Modernisierungsdarlehen kann bis zur Höhe der förderfähigen Kosten gewährt werden. Es beträgt jedoch höchstens 500 Euro / qm zu schaffender Wohnfläche. Eine Erhöhung des Darlehenshöchstbetrages um bis zu 50 Euro / qm zu schaffender Wohnfläche ist bei Wohnungen für ältere oder schwerbehinderte Menschen möglich.
Konditionen und Gebühren
0 % Zinsen bis zum Ende des 6. Jahres nach Bezugsfertigkeit, ab dem 7. Jahr nach Bezugsfertigkeit wird der Zins entsprechend vertraglicher Vereinbarungen alle 3 Jahre zwischen 0,5 % und 2 % erhöht.
0,5 % Verwaltungskosten
1 % Tilgung
max. 1,5 % Bearbeitungsentgelt
Auszahlungsmodalitäten
Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und Vorliegen weiterer Beleihungsunterlagen in Raten.
Kombinierbarkeit
Zinsverbilligte Kreditmittel der KfW können kumulativ eingesetzt werden, wobei die Gesamtfinanzierungssumme der Förderungen (incl. der erforderlichen Eigenbeteiligung) die Gesamtkosten nicht übersteigen darf.
Richtlinientexte / Erlasse u.s.w.
- Finanzierungsrichtlinien für die Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein [10.01.2012 - 214.1 KB]
- Wohnraumförderprogramm 2011 bis 2014 und Aufstockung des Programmvolumens für das Jahr 2010 - Programmerlass 2011 bis 2014 und Aufstockung 2010 [10.01.2012 - 39.2 KB]
- Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein - Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) [04.01.2010 - 94.9 KB]
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) [23.06.2009 - 61.2 KB]
- Landesverordnung zur Durchführung des SHWoFG [23.06.2009 - 44.3 KB]
Ansprechpartner
Die Immobilienspezialisten der Investitionsbank.
