Zweck und Ziel der Starthilfe
Im Rahmen der Existenzgründungsoffensive der Landesregierung begleitet die Investitionsbank (IB) erfolgversprechende Existenzgründungs- und Festigungsvorhaben in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Alle Formen der Existenzgründung in Schleswig-Holstein, d.h. die Neugründung, die Übernahme eines Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung, wenn das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgt erwarten lässt. Eine Förderung ist auch innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich.
Art und Höhe der Förderung
Im Rahmen der Starthilfe Schleswig-Holstein werden Darlehen sowohl aus Kreditmitteln der KfW Mittelstandsbank als auch aus Mitteln der IB vergeben, hierbei trägt die IB das Risiko. Je Gründerperson beträgt das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen 100.000 EUR und/oder für Betriebsmittel (lt. Liquiditätsplan ) 50.000 EUR.
Wer ist antragsberechtigt?
Natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Existenzfestigung planen (binnen 3 Jahren nach Eröffnung, Betriebsübernahme oder tätiger Beteiligung).
Weitere Voraussetzungen für eine Förderung
- Einreichung eines schriftlichen Gründungskonzeptes
- einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/ Erfahrung
- ab einem Fremdfinanzierungsbedarf von 100.000 EUR positive Stellungnahme der jeweiligen Kammer zum Vorhaben oder ein positiver Erstberatungsbericht durch eine Unternehmensberatung
- ab einem Fremdfinanzierungsbedarf von mehr als 100.000 EUR ist ein Eigenkapital von mindestens 15% der gesamten Investition erforderlich
- vorhandene Sicherheiten werden hereingenommen
- Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses in sofort vollstreckbarer Form durch die Gründerin bzw. den Gründer über die gesamte Kredithöhe
Weg der Antragstellung
Mit einem Empfehlungsschreiben reicht das Kreditinstitut der antragstellenden Person den Antrag bei der IB ein.
Ein Antragsvordruck inkl. einer Liste der einzureichenden Unterlagen und ein Muster des Empfehlungsschreiben stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die IB, ob sie die Finanzierung des Vorhabens bei der KfW beantragen wird bzw. Darlehen aus eigenen Mitteln vergibt.
Wir empfehlen, sich vor Antragstellung durch die IB.Förderlotsen bzw. durch die IB.GründerinnenBeratung kostenlos beraten zu lassen.
Konditionen und Gebühren
Es gelten die Konditionen der jeweils im Einzelfall eingesetzten KfW-Programme.
Für das IB-Darlehen gelten die folgenden Konditionen:
- Laufzeit: 5 oder 10 Jahre (1 bzw. 2 Tilgungsfreijahre)*
- Zinssatz: z.Zt. 8,70 % nominal
- Zinsbindung: fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit
- Zins- und Tilgungsrhythmus: monatlich, gleichbleibende Tilgungsrate
- Auszahlung: 100 %
- vorzeitige Rückzahlung: nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich
*Betriebsmittel werden ausschließlich mit einer Laufzeit von 5 Jahren (1 Tilgungsfreijahr) finanziert
Kombinierbarkeit
Sofern das ERP-Kapital für Gründung und/oder der KfW-Unternehmenkredit bereits bewilligt wurden, kann das ERP-Gründerkredit - StartGeld für ein Festigungsvorhaben nicht mehr beantragt werden. Eine zusätzliche Finanzierung zur Festigung über das ERP-Kapital für Gründung und/oder über das IB-Darlehen ist möglich.
Falls das ERP-Gründerkredit-StartGeld / KfW-Gründerkredit - StartGeld bereits bewilligt wurde, ist eine Finanzierung für Festigungsvorgaben im ERP-Gründerkredit - StartGeld nur möglich, wenn der Maximalbetrag von 100.000 EUR (davon maximal 30.000 EUR für Betriebsmittel) noch nicht ausgeschöpft ist. Alternativ ist ein Antrag im ERP-Kapital für Gründung und/oder das IB-Darlehen möglich.
Sonstiges
Die IB kann bei deutlicher Planabweichung eine begleitende Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater oder Mentor für Unternehmen in Schleswig-Holstein verlangen.
Außer bei Finanzierungen mit ERP-Gründerkredit - StartGeld ist während der ersten zwei Jahre ein von einem Berater kommentiertes Kennzahlenreporting einzureichen.
"De-minimis-Beihilfen"
Im ERP-Gründerkredit - StartGeld vergibt die KfW Beihilfen unter der "De-minimis"-Verordnung der EU-Kommission. Diese verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Antragsteller enthält das Kundeninformationsblatt (siehe Download)
Dokumente zur Antragstellung
- Antrag Starthilfe Schleswig-Holstein [27.04.2010 - 26.1 KB]
- Selbstauskunft Existenzgründungen [30.08.2011 - 256.3 KB]
- Muster für ein Empfehlungsschreiben der Hausbank [15.08.2007 - 294.0 KB]
- Kundeninformation De-minimis-Regel [13.02.2008 - 47.8 KB]
- Allgemeine Informationen zu De-minimis-Beihilfen [27.12.2011 - 27.6 KB]
Wir empfehlen, sich vor Antragstellung durch die Förderlotsen kostenlos beraten zu lassen.
Christian Hank, Susann Henning, Ulrike Kiehne, Katharina Preusse
Tel.:0431 9905-3365
Nach Eingang des Antrages wird eine Eingangsbestätigung mit Angabe der künftigen Ansprechpersonen versandt.
