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Aktuelle Hinweise

Das Programm ist geschlossen. Die Informationen auf dieser Seite betreffen Altfälle, die noch abgewickelt werden.

 

Anmeldungen für die Aufnahme in den Schulbaufonds müssen jeweils bis zum 15. August für das Folgejahr erfolgt sein. Die Kreise und kreisfreien Städte sowie sonstige Träger öffentlicher Schulen benennen dem Ministerium für Bildung und Frauen (MBF) jeweils die einzelnen Maßnahmen nach Dringlichkeit und mit geschätzten zuwendungsfähigen Gesamtbauausgaben in einer Prioritätenliste. Es ist zu beachten, dass Kreise und kreisfreie Städte entsprechende Vorlaufzeiten zur Antragsprüfung benötigen. Die einzelnen Fristen sind beim jeweiligen Kreis/der jeweiligen kreisfreien Stadt zu erfahren.

Zweck und Ziel der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur bei kommunalen Schulträgern. Auf die Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neubauten, Erweiterungen, Umbauten und Sanierungen von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen öffentlicher Schulträger. Zuwendungen werden nur für Maßnahmen gewährt, bei denen die zuwendungsfähigen Baukosten mindestens EURO 100.000 (für behindertengerechte Umbauten mindestens EURO 10.000) betragen.

Wo wird gefördert?

In Schleswig-Holstein

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger sind die Träger öffentlicher Schulen.

Programmgültigkeit

Beginn des Programms: 01.01.2005

Ende des Programms: 31.12.2007

Sonstige Fördervoraussetzungen

Die Fördermittel aus dem Schulbaufonds werden als Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Gesamtbaukosten bewilligt.

 

Eine Förderung aus dem Schulbaufonds setzt voraus, dass die Maßnahmen in dem vom Ministerium für Bildung und Frauen (MBF) veröffentlichten Schulbau- und Sanierungsprogramm des jeweiligen Haushaltsjahres enthalten sind.

 

Die in das Schulbau- und Sanierungsprogramm des jeweiligen Haushaltsjahres aufgenommenen Maßnahmen können nach Veröffentlichung des Schulbau- und Sanierungsprogramms begonnen werden.

 

Dem Antrag an die IB sind keine Bauunterlagen beizufügen.

Weg der Antragstellung

Kreisangehörige Schulträger und sonstige Träger öffentlicher Schulen reichen die Einzelanträge auf Zuwendungen nach der Schulbauförderrrichtlinie über die Kreise mittles eines vom Ministerium für Bildung und Frauen veröffentlichten Vordrucks bei der Investitionsbank ein. Die Kreise und kreisfreien Städte reichen ihre eigenen Anträge direkt bei der Invesititonsbank ein.

 

Dem Antrag an die IB sind keine Bauunterlagen beizufügen

 

Investitionsbank Schleswig-Holstein

5522 Förderprogramme

"Schulbaufonds"

Fleethörn 29 - 31

24103 Kiel

Antragsfristen

Nach Veröffentlichung des Schulbau- und Sanierungsprogramms im jeweiligen Haushaltsjahr sind die endgültigen Anträge auf Förderung bis spätestens 31.08. eines Jahres für dasselbe Haushaltsjahr über die zuständigen Kreise/kreisfreien Städte bei der IB einzureichen.

Art und Höhe der Förderung

Neubau, Erweiterungsbau

Die als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtbauausgaben werden mit Zuwendungen bis zur Höhe von 45 % gefördert. Für Schulen für Geistigbehinderte und Körperberhinderte und für Schulbauvorhaben der Kreise und kreisfreien Städte beträgt der Fördersatz 55 %. Erhöhte Fördersätze sind vorgesehen, wenn § 16 oder § 17 des Finanzausgleichgesetztes (FAG) Anwendung findet.

 

Umbau

Umbaumaßnahmen werden wie Neu- und Erweiterungsbauten gefördert, wenn sie im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Schulen gem. § 57 SchulG erforderlich werden oder wenn durch sie zusätzlicher Schulraum geschaffen wird. Für andere Umbaumaßnahmen beträgt der Fördersatz 25 %.

 

Sanierungen

Der Fördersatz für Sanierungsmaßnahmen betragt 25 %.

 

Behinderten gerechte Herrichtung bestehender Schulgebäude

 

Für bauliche Maßnahmen zur nachträglichen Behinderten gerechten Herrichtung bestehender Schulgebäude beträgt der Fördersatz 25 %. 

Kombinierbarkeit

Nicht mit Mitteln aus dem Sonderprogramm Schulbau des Kommunalen Investitionsfonds, jedoch mit Produkten Dritter, z. B. Bundes- oder EU-Programme.

Richtlinientexte / Erlasse u.s.w.

Gesetze

Ansprechpartner

Ministerium für Bildung und Frauen

Frau von Berckefeldt

Tel: 0431 988-2570

Fax: 0431 988-2479

 

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Förderprogramme: Ellen Haß

Tel: 0431 9905-3664

Fax: 0431 9905-3353

 

Kundenbetreuung Kommunen der Investitionsbank Schleswig-Holstein

Stefan Müller

Tel: 0431 9905-3263

Fax: 0431 9905-3043

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Wichtiger Link

Schulgesetz