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Zweck und Ziel der Förderung durch das Land

Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser u. a. durch übernahme des Schuldendienstes (s. Konditionen für den Fördernehmer), um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantworlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten.

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AG-KHG) der Realisation der oben genannten Ziele dienen.

Wo wird gefördert?

In Schleswig-Holstein

Wer ist antragsberechtigt?

Vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MASGV) anerkannte Krankenhausträger. Einschränkungen ergeben sich aus den Paragraphen 3 und 5 KHG.

Programmgültigkeit

Bis auf weiteres

Weg der Antragstellung

Anerkannte Krankenhausträger stellen Anträge direkt beim MASGV

Antragsfristen

Keine

Art und Höhe der Förderung

Die Investitionsbank stellt dem Krankenhaus bzw. Träger aufgrund einer entsprechenden Mitteilung des MASGV ein Darlehen bereit. Den Schuldendienst (Verzinsung, Tilgung, Verwaltungskosten) übernimmt das Land.

Konditionen für den Fördernehmer

Die Zinskonditionen richten sich nach dem Kapitalmarkt.

Zusage / Auszahlungsmodalitäten

Die Investitionsbank fertigt Angebot und Vertrag, die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Eingang des durch den Krankenhausträger rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrags und des Abrufantrags.

Richtlinientexte / Erlasse u.s.w.

  • Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in der jeweils gültigen Fassung
  • Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AG KHG) in der jeweils gültigen Fassung.

Ansprechpartner

Investitionsbank Schleswig-Holstein:

Claudia Lindholm

Tel: 0431 9905-3277

Fax: 0431 9905-3210

E-Mail: claudia.lindholm[at]ib-sh.de

 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz:

Herr Neukamm

Tel: 0431 988-5424

 

Kundenbetreuung Kommunen der Investitionsbank Schleswig-Holstein

Stefan Müller

Tel: 0431 9905-3263

Fax: 0431 9905-3043

E-Mail: stefan.mueller[at]ib-sh.de