Zweck und Ziel der Förderung durch das Land
Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser u. a. durch übernahme des Schuldendienstes (s. Konditionen für den Fördernehmer), um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantworlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten.
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AG-KHG) der Realisation der oben genannten Ziele dienen.
Wo wird gefördert?
In Schleswig-Holstein
Wer ist antragsberechtigt?
Vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MASGV) anerkannte Krankenhausträger. Einschränkungen ergeben sich aus den Paragraphen 3 und 5 KHG.
Programmgültigkeit
Bis auf weiteres
Weg der Antragstellung
Anerkannte Krankenhausträger stellen Anträge direkt beim MASGV
Antragsfristen
Keine
Art und Höhe der Förderung
Die Investitionsbank stellt dem Krankenhaus bzw. Träger aufgrund einer entsprechenden Mitteilung des MASGV ein Darlehen bereit. Den Schuldendienst (Verzinsung, Tilgung, Verwaltungskosten) übernimmt das Land.
Konditionen für den Fördernehmer
Die Zinskonditionen richten sich nach dem Kapitalmarkt.
Zusage / Auszahlungsmodalitäten
Die Investitionsbank fertigt Angebot und Vertrag, die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Eingang des durch den Krankenhausträger rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrags und des Abrufantrags.
Richtlinientexte / Erlasse u.s.w.
- Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in der jeweils gültigen Fassung
- Gesetz zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (AG KHG) in der jeweils gültigen Fassung.
Ansprechpartner
Investitionsbank Schleswig-Holstein:
Claudia Lindholm
Tel: 0431 9905-3277
Fax: 0431 9905-3210
E-Mail: claudia.lindholm[at]ib-sh.de
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz:
Herr Neukamm
Tel: 0431 988-5424
Kundenbetreuung Kommunen der Investitionsbank Schleswig-Holstein
Stefan Müller
Tel: 0431 9905-3263
Fax: 0431 9905-3043
E-Mail: stefan.mueller[at]ib-sh.de
