Investitionszuschüsse an die gewerbliche Wirtschaft im südlichen Schleswig-Holstein ("Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum")

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung wird im Rahmen des "Zukunftprogramms Wirtschaft" aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Hamburg-Rand-Raum durchgeführt.
(Die Vorschriften des jeweils geltenden Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gelten analog).
Zweck und Ziel der Förderung
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur im südlichen Schleswig-Holstein, insbesondere durch Schaffung neuer und Sicherung bestehender sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze (DAP) .
Was wird gefördert?
Die Errichtung, Erweiterung, Modernisierung/Rationalisierung einer Betriebsstätte aber auch der Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Wo wird gefördert?
Zuschüsse können nur gewerbliche Unternehmen erhalten, deren zu fördernde Betriebsstätten in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg (ohne die zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe zählende Insel Helgoland), Segeberg oder Stormarn liegen.
Wer ist antragsberechtigt?
Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und bestimmte Dienstleistungsbetriebe mit Ausnahme insbesondere des Baugewerbes, soweit sie ihre Leistungen überwiegend überregional absetzen.
Fremdenverkehrsbetriebe mit mehr als 8 Betten und mit mindestens 30 % des Gesamtumsatzes aus eigener Beherbergung; Campingplätze mit überwiegend wechselndem Gästekreis - bei Errichtungsvorhaben (Neubauten) nur bei begründetem Bedarf in der Region - sowie sonstige Betriebe der Tourismuswirtschaft (mit Ausnahme insbesondere des Einzelhandels) mit einem erwarteten Umsatz -überwiegend aus touristischen Dienstleistungen- von Gästen mit einer Anreise von mehr als 50 km. Gefördert werden nur Betriebe in Gemeinden mit ausreichender touristischer Bedeutung. [Download Anerkannte Kur- und Erholungsorte im Hamburger Randraum]
Nicht gefördert werden:
- Gaststätten, Bars, Diskotheken, Fitnesscenter, Saunen, Bowling-, Kegel-, Tenniseinrichtungen u. a. m., soweit sie nicht Teil einer förderungsfähigen Einrichtung sind;
- Ferienwohnungen, Personalwohnungen, private Wohnräume;
- Sportboothäfen und Golfplätze
Sonstige Fördervoraussetzungen
Vorausgesetzt wird ein beihilfefreier Finanzierungsanteil von mindestens 25 % der Gesamtinvestitionen. Gefordert werden angemessene Eigenmittel von mindestens 20 % der Gesamtinvestitionen. Hierzu zählen insbesondere Barmittel, Gesellschafterdarlehen, zu aktivierende Eigenleistungen, Mittel des ERP- Programms "Kapital für Gründung", haftungsfreigestellte Nachrangdarlehen sowie stille und offene Beteiligungen, nicht aber der cash-flow künftiger Jahre.
Beihilfebehaftete Finanzierungsinstrumente werden ggf. mit ihrem Beihilfewert auf den Förderhöchstsatz gem. Rahmenplan der GA angerechnet.
Das förderfähige Investitionsvolumen muss für Erweiterungs- und Errichtungsvorhaben mindestens 150 T€, für Modernisierungs- oder Rationalisierungsvorhaben mindestens 300 T€ betragen. Ersatzbeschaffungen, Fahrzeuge/Schiffe/Flugzeuge sowie Eigenleistungen können nicht gefördert werden. Gebrauchte Wirtschaftsgüter und Grundstücke sind nur bei Existenzgründungen und binnen 60 Monaten danach (Tag der Gewerbeanmeldung) entsprechend dem zusätzlichen Arbeitsplatzeffekt oder beim Erwerb eines von Stilllegung bedrohten Unternehmens förderfähig, wenn der Erwerb durch einen unabhängigen Investor erfolgt und die Betriebsstätte nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Grundstücke können nur bis zu max. 10 % der zuschussfähigen Kosten berücksichtigt werden.
Bei Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte müssen mindestens 2 DAP neu entstehen. Betriebe mit mehr als 14 DAP vor Investitionsbeginn müssen den Bestand um mindestens 15 % erhöhen.
Art und Höhe der Förderung
Errichtungsvorhaben und Vorhaben der Erweiterung können
- bei kleinen Unternehmen mit max. 20 %
- bei mittleren Unternehmen mit max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden, jedoch maximal mit 35 T€ je zusätzlichen DAP.
Rationalisierungs- oder Modernisierungsvorhaben können
- mit max. 10 % gefördert werden,
- jedoch maximal mit 35 T€ je gesicherten DAP.
Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Tourismusbereich zur Modernisierung und/oder Angebotserweiterung in einem Volumen von mehr als T€ 300 sind nur förderfähig, sofern mindestens 2 neue DAP geschaffen werden.
Im Rahmen einer Förderung von Modernisierungsvorhaben kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe gibt es Erleichterungen für kleine Unternehmen mit max. 49 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von max. 10 Mio. €, die eine Hotel-Klassifizierung des DEHOGA e.V. haben oder mit der Modernisierung erreichen.
Sie können Zuschüsse für Modernisierungsvorhaben und/ oder Angebotsverbesserungen zwischen 50 T€ und 300 T€ förderfähigen Investitionskosten erhalten, ohne zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die bisherige Arbeitsplatzzahl muss erhalten bleiben.
Energetische Maßnahmen, insbesondere zur Energieeinsparung, sind nur insoweit förderfähig, als sie nachweislich untrennbar mit einer Qualitätssteigerung und/oder Standardverbesserung verbunden sind.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt max. 20 %.
Der sich errechnende Zuschuss muss mindestens 5 % der förderfähigen Kosten erreichen.
Weg der Antragstellung
Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.
Antragsfristen
Anträge sind der Investitionsbank Schleswig-Holstein in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, wenn die IB schriftlich bestätigt hat, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind.
Bitte unbedingt beachten: Die Prüfung der Fördervoraussetzungen ist nur möglich, wenn die Anträge vollständig ausgefüllt und erforderlichenfalls mit zusätzlichen Erläuterungen versehen eingereicht werden.
Der Beginn eines Vorhabens ist definiert als Abschluss des ersten verpflichtenden Vertrages. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.
Zusage / Auszahlungsmodalitäten
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt anteilig nach Investitionsfortschritt.
Kombinierbarkeit
Unter Beachtung der EU-rechtlichen Förderhöchstsätze
Befristung
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2013
Richtlinientexte / Erlasse u.s.w.
Details entnehmen Sie bitte der "Richtlinie für die einzelbetriebliche Investitionsförderung….(…….Hamburg-Rand-Raum)".
Formulare zum Herunterladen:
- Richtlinie "Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum" [02.10.2008 - 36.6 KB]
- Antrag im Rahmen des Programms "Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum" [02.03.2010 - 114.4 KB]
- Anerkannte Kur- und Erholungsorte im Hamburger Randraum (Übersicht der Fördergebiete) [02.10.2008 - 4.3 KB]
Ansprechpartner
Förderberatung:
Christian Hank
Tel. (0431) 9905 - 3368
Fax: (0431) 9905 - 63368
Dr. Kurt Puls
Tel. (0431) 9905 - 3367
Fax: (0431) 9905 - 63367
Antragsentgegennahme und -bearbeitung:
Michael Bobrowski
Tel: (0431) 9905-3512
Fax: (0431) 9905-3088
Silke Krahmer
Tel.: (0431) 9905-3423
Fax: (0431) 9905-3088
Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 10/2008
