
Investitionszuschüsse zur Förderung von Modernisierungsvorhaben kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", als auch im Rahmen des „Zukunftsprogramms Wirtschaft“ mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Zweck und Ziel der Förderung
Qualitätssteigerung des Angebots kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe und damit verbunden die Sicherung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze.
Was wird gefördert?
Vorhaben der Modernisierung und/oder Angebotsverbesserung kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe, deren Ausrichtung im Einklang mit der Tourismuskonzeption des Landes Schleswig-Holstein steht.
Wo wird gefördert?
Im Rahmen der GRW-Förderung im C- und D-Fördergebiet (Download Übersicht der C- und D-Fördergebiete einschl. Kur- und Erholungsorte); im übrigen Schleswig-Holstein aus dem Programm "Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum" (Download des Fördergebiets), jedoch nur in anerkannten Kur- und Erholungsorten.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe, die
- weniger als 50 Personen beschäftigen
- einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben.
- die zu weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam stehen, die diese Definition nicht erfüllen.
Weitere Voraussetzungen:
- mehr als 8 Betten und mindestens 30 % des Gesamtumsatzes aus eigener Beherbergung;
Nicht gefördert werden Ferienwohnungen, Personalwohnungen, private Wohnräume, Eigenleistungen.
Sonstige Fördervoraussetzungen
Gefordert werden angemessene Eigenmittel von mindestens 20 % der Gesamtinvestitionen. Hierzu zählen insbesondere Barmittel, Gesellschafterdarlehen, zu aktivierende Eigenleistungen, Mittel des ERP- Programms „Kapital für Gründung“, haftungsfreigestellte Nachrangdarlehen sowie stille und offene Beteiligungen, nicht aber der cash-flow künftiger Jahre.
Art und Höhe der Förderung
Kleine Beherbergungsbetriebe, die eine Hotel-Klassifizierung des DEHOGA e.V. haben oder mit der Modernisierung erreichen, können Zuschüsse für Modernisierungsvorhaben und/ oder Angebotsverbesserungen erhalten, ohne zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die bisherige Arbeitsplatzzahl muss erhalten bleiben. Die Höhe der Zuschüsse beträgt max:
35 % im C-Fördergebiet
20 % im D-Fördergebiet
20 % in den Kreisen Segeberg, Pinneberg und Stormarn ("Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum")
30 % auf Helgoland
Das förderfähige Investitionsvolumen darf nicht unter T€ 50 und nicht über T€ 300 liegen. Energetische Maßnahmen, insbesondere zur Energieeinsparung, sind nur insoweit förderfähig, als sie nachweislich untrennbar mit einer Qualitätssteigerung und / oder Standortverbesserung verbunden sind.
Weg der Antragstellung
Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen (Download der Anträge auf GRW-Förderung und Hamburg-Rand-Förderung).
Antragsfristen
Anträge sind der Investitionsbank Schleswig-Holstein in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die IB schriftlich bestätigt hat, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind.
Bitte unbedingt beachten: Die Prüfung der Fördervoraussetzungen ist nur möglich, wenn die Anträge vollständig ausgefüllt und erforderlichenfalls mit zusätzlichen Erläuterungen versehen eingereicht werden.
Der Beginn eines Vorhabens ist definiert als Abschluss des ersten verpflichtenden Vertrages. Bei Baumaßnahmen gilt die Planung nicht als Beginn des Vorhabens.
Zusage / Auszahlungsmodalitäten
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt anteilig nach Investitionsfortschritt.
Kombinierbarkeit
Unter Beachtung der EU-rechtlichen Förderhöchstsätze.
Richtlinientexte / Erlasse u.s.w.
Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Erlassen des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (s.u.):
- GRW-Antrag auf Förderung [02.03.2010 - 143.3 KB]
- Übersicht der C- und D-Fördergebiete einschl. Kur- und Erholungsorte (Stand Juni 2008) [21.10.2008 - 19.2 KB]
- GRW-Ergänzende Fördergrundsätze vom 01. 10. 2008 [21.10.2008 - 37.7 KB]
- Antrag im Rahmen des Programms "Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum" [02.03.2010 - 114.4 KB]
- Richtlinie "Investitionsförderung im Hamburg-Rand-Raum" [02.10.2008 - 36.6 KB]
- Anerkannte Kur- und Erholungsorte im Hamburger Randraum (Übersicht der Fördergebiete) [02.10.2008 - 4.3 KB]
Befristung der Programme: 31.12.2013
Ansprechpartner
Förderberatung:
Christian Hank
Tel. (0431) 9905 - 3368
Fax: (0431) 9905 - 63368
Dr. Kurt Puls
Tel. (0431) 9905 - 3367
Fax: (0431) 9905 - 63367
Antragsentgegennahme und -bearbeitung:
Michael Bobrowski
Tel: (0431) 9905-3512
Fax: (0431) 9905-3088
Silke Krahmer
Tel.: (0431) 9905-3423
Fax: (0431) 9905-3088
Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 10/2008
