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Die einzelbetriebliche Investitionsförderung wird sowohl aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als auch im Rahmen des „Zukunftprogramms Wirtschaft“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) durchgeführt.

Zweck und Ziel der Förderung

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in bestimmten Gebieten, insbesondere durch Schaffung neuer und Sicherung bestehender sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze (DAP).

Was wird gefördert?

Die Errichtung, Erweiterung, Modernisierung/Rationalisierung einer Betriebsstätte aber auch der Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte zur Sicherung von Arbeitsplätzen.

Wo wird gefördert?

Zuschüsse können nur gewerbliche Unternehmen erhalten, deren zu fördernde Betriebsstätten im C- oder D-Fördergebiet der GRW liegen. Zur Abgrenzung verweisen wir auf unsere Gebietsübersicht (Download Übersicht der C- und D-Fördergebiete).

 

C-Fördergebiet der GRW

Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Schleswig-Flensburg, Insel Helgoland, Teile der Städte Flensburg und Lübeck (Download der Namen der Straßen im Fördergebiet in den Städten Flensburg und Lübeck) sowie des Kreises Steinburg.

 

D-Fördergebiet der GRW

Kreise Herzogtum Lauenburg, Plön und Rendsburg-Eckernförde, die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster, die restlichen Teile der Städte Flensburg und Lübeck (Download der Namen der Straßen im Fördergebiet in den Städten Flensburg und Lübeck) sowie die restlichen Teile des Kreises Steinburg.

Wer ist antragsberechtigt?

Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und bestimmte Dienstleistungsbetriebe mit Ausnahme insbesondere des Baugewerbes, soweit sie ihre Leistungen überwiegend überregional absetzen.

 

Fremdenverkehrsbetriebe mit mehr als 8 Betten und mit mindestens 30 % des Gesamtumsatzes aus eigener Beherbergung; Campingplätze mit überwiegend wechselndem Gästekreis - bei Errichtungsvorhaben (Neubauten) nur bei begründetem Bedarf in der Region - sowie sonstige Betriebe der Tourismuswirtschaft (mit Ausnahme der nicht GRW-förderungsfähigen Betriebe wie insbesondere des Einzelhandels u.ä.) mit einem erwarteten Umsatz überwiegend aus touristischen Dienstleistungen von Gästen mit einer Anreise von mehr als 50 km. Gefördert werden nur solche Betriebe in Gemeinden mit ausreichender touristischer Bedeutung, deren Ausrichtung im Einklang mit der Tourismuskonzeption des Landes Schleswig-Holstein steht.

 

Nicht gefördert werden:

  • Gaststätten, Bars, Diskotheken, Fitnesscenter, Saunen, Bowling-, Kegel-, Tenniseinrichtungen u. a. m., soweit sie nicht Teil einer förderungsfähigen Einrichtung sind;
  • Ferienwohnungen, Personalwohnungen, private Wohnräume;
  • Sportboothäfen und Golfplätze

Sonstige Fördervoraussetzungen

Vorausgesetzt wird ein beihilfefreier Finanzierungsanteil von mindestens 25 % der Gesamtinvestitionskosten. Gefordert werden angemessene Eigenmittel von mindestens 20 % der Gesamtinvestitionskosten. Hierzu zählen insbesondere Barmittel, Gesellschafterdarlehen, zu aktivierende Eigenleistungen, Mittel des ERP- Programms „Kapital für Gründung“, haftungsfreigestellte Nachrangdarlehen sowie stille und offene Beteiligungen, nicht aber der cash-flow künftiger Jahre.

 

Beihilfebehaftete Finanzierungsinstrumente werden ggf. mit ihrem Beihilfewert auf den Förderhöchstsatz gem. Rahmenplan der GRW angerechnet.

 

Das förderfähige Investitionsvolumen muss für Erweiterungs- und Errichtungsvorhaben mindestens 150 T€, für Modernisierungs- oder Rationalisierungsvorhaben mindestens 300 T€ betragen. Ersatzbeschaffungen, Fahrzeuge/Schiffe/Flugzeuge sowie Eigenleistungen können nicht gefördert werden. Gebrauchte Wirtschaftsgüter und Grundstücke sind nur bei Existenzgründungen und binnen 60 Monaten danach (Tag der Gewerbeanmeldung) entsprechend dem zusätzlichen Arbeitsplatzeffekt oder beim Erwerb eines von Stilllegung bedrohten Unternehmens förderfähig, wenn die Betriebsstätte nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.

 

Bei Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte müssen mindestens 2 DAP neu entstehen. Betriebe mit mehr als 14 DAP vor Investitionsbeginn müssen den Bestand um mindestens 15 % erhöhen. Zur Erreichung dieses Effekts zählen neu zu schaffende Ausbildungsplätze doppelt.

Art und Höhe der Förderung

Im C-Fördergebiet Investitionszuschüsse bis zu 20 %, jedoch maximal 35 T€ je zusätzlichen DAP bei kleinen und mittleren Unternehmen. Bei Großunternehmen (Definition siehe unten) bis zu 15 % (auf Helgoland 10 %), jedoch max. 25 T€ je zusätzlichen DAP. Rationalisierungs- oder Modernisierungsvorhaben werden nur bei kleinen und mittleren Unternehmen mit max. 10 % / max. 35 T€ je DAP gefördert. Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Tourismusbereich zur Modernisierung und/oder Angebotsverbesserung in einem Volumen von mehr als 300.000 € sind mit max. 10 % / max. T€ 35 je neuem DAP förderfähig, sofern mindestens 2 neue DAP geschaffen werden.

 

Im D-Fördergebiet ist bei der Förderung zwischen kleinen und mittleren Unternehmen zu unterscheiden. Der maximale Fördersatz beträgt für Errichtung oder Erweiterung der Betriebsstätte 20 %, für Modernisierung / Rationalisierung 10 % bei kleinen Unternehmen,

  • die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € haben.
  • die zu weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam stehen, die diese Definition nicht erfüllen.

 

Die Förderung von Investitionsvorhaben mittlerer Unternehmen ist mit einem Fördersatz von max. 10 % möglich. Hierunter fallen Unternehmen, die mehr als 49 aber weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. €, höchstens aber 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. €, höchstens aber 43 Mio. € aufweisen und die zu weniger als 25 % im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen stehen, die diese Definition erfüllen. Für kleine wie für mittlere Unternehmen beträgt der Zuschuss max. 35 T€ je DAP. Vorhaben von kleinen oder mittleren Unternehmen im Tourismusbereich zur Modernisierung und/oder Angebotsverbesserung in einem Volumen von mehr als 300.000 € sind mit max. 10%, max. T€ 35 je neuem DAP förderfähig, sofern mindestens 2 neue DAP geschaffen werden.

 

In allen Fördergebieten muss der sich errechnende Zuschuss mindestens 5 % der förderfähigen Kosten erreichen.

 

Im Rahmen einer „Förderung von Modernisierungsvorhaben kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe“ gibt es für 2007/2008 folgende Erleichterungen für kleine Unternehmen mit max. 49 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von max. 10 Mio. €, die eine Hotel-Klassifizierung des DEHOGA e.V. haben oder mit der Modernisierung erreichen. Sie können Zuschüsse für Modernisierungsvorhaben und / oder Angebotsverbesserungen mit förderfähigen Investitionen zwischen 50 T€ und 300 T€ förderfähigen Investitionskosten erhalten, ohne zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die bisherige Arbeitsplatzzahl muss erhalten bleiben. Energetische Maßnahmen, insbesondere zur Energieeinsparung, sind nur insoweit förderfähig, als sie nachweislich untrennbar mit einer Qualitätssteigerung und / oder Standardverbesserung verbunden sind.

 

Die Höhe der Zuschüsse beträgt max. 35 % im C-Fördergebiet; max. 20 % im D-Fördergebiet

Weg der Antragstellung

Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen (Download Antrag auf Förderung).

Antragsfristen

Anträge sind der Investitionsbank Schleswig-Holstein in 4-facher Ausfertigung vorzulegen. Mit dem Investitionsvorhaben darf erst begonnen werden, wenn die IB schriftlich bestätigt hat, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind. Bitte unbedingt beachten: Die Prüfung der Fördervoraussetzungen ist nur möglich, wenn die Anträge vollständig ausgefüllt und erforderlichenfalls mit zusätzlichen Erläuterungen versehen eingereicht werden. Der Beginn eines Vorhabens ist definiert als Abschluss des ersten verpflichtenden Vertrages. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.

Zusage / Auszahlungsmodalitäten

Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt anteilig nach Investitionsfortschritt.

Kombinierbarkeit

Unter Beachtung der EU-rechtlichen Förderhöchstsätze

Richtlinientexte / Erlasse u.s.w.

Befristung des Programms:
31. 12. 2013
 

Details entnehmen Sie bitte den "Ergänzenden Grundsätzen für die einzelbetriebliche Investitionsförderung…" (Download der "Ergänzenden Grundsätze").

Die "Ergänzenden Grundsätze…" wurden im Amtsblatt für Schleswig-Holstein am 13. 10. 2008, S. 883 veröffentlicht.

 

Ansprechpartner

Förderberatung:

Christian Hank

Tel. (0431) 9905 - 3368

Fax: (0431) 9905 - 63368

christian.hank[at]ib-sh.de

 

Dr. Kurt Puls

Tel. (0431) 9905 - 3367

Fax: (0431) 9905 - 63367

kurt.puls[at]ib-sh.de

 

Antragsentgegennahme und -bearbeitung:

Michael Bobrowski

Tel: (0431) 9905-3512

Fax: (0431) 9905-3088

michael.bobrowski[at]ib-sh.de

 

Silke Krahmer

Tel.: (0431) 9905-3423

Fax: (0431) 9905-3088

silke.krahmer[at]ib-sh.de

 

Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 2/2007

Aktuelle Termine:

11.03.2010 Beratungsstelle FRAU & BERUF, Neumünster, Plöner Str. 2
Einzelberatung für Existenzgründerinnen und Jungunternehmerinnen

18.03.2010 Beratungsstelle FRAU & BERUF im CAT, Marschstr. 30a, Meldorf
Einzelberatung für Existenzgründerinnen und Jungunternehmerinnen

23.03.2010 Beratungsstelle FRAU & BERUF, Berliner Ring 8-10 Eingang Kathrine-Faust-Str., 23843 Bad Oldesloe
Einzelberatung für Existenzgründerinnen und Jungunternehmerinnen