Bürgschaften und Beteiligungen
Die Bürgschaftsbank schließt Sicherheitenlücken
Sie übernimmt Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaften) für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und für jeden wirtschaftlich vertretbaren Zweck: zum Beispiel für Finanzierungen von Existenzgründungen, Firmenübernahmen, Investitionen, Betriebsmittelbedarf (auch Kontokorrentkreditrahmen), Avalen und Garantien (auch Avalkreditrahmen, z.B. für Durchführungs- und Gewährleistungsavale).
Ausfallbürgschaften können für ein einzelnes Unternehmen von in der Regel bis insgesamt 1 Mio. € übernommen werden. Die Übernahme von Bürgschaften für Alt- und Sanierungskredite ist ausgeschlossen.
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 22, 24103 Kiel
Tel.: (0431) 59 38 – 0, Fax: (0431) 59 38 – 160
info[at]bb-sh.de, www.bb-sh.de
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH
Die MBG schließt Eigenkapitallücken
Sie engagiert sich mit typisch stillen und offenen Beteiligungen zwischen 50.000 und 2,5 Mio. € bei mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Die Aufgabe der MBG besteht darin, die schwache Eigenkapitalbasis der mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein zu stärken und damit unter anderem auch die Voraussetzungen zum Einwerben von Fremdkapital zu verbessern.
Gesellschaft für Wagniskapital - Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 21, 24103 Kiel
Tel.: (0431) 66 70 1 – 35 87, Fax: (0431) 66 70 1 – 35 90
