Zweck und Ziel der Förderung
Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen bei quotaler, möglichst gleichrangiger Aufteilung der Sicherheiten
Was wird gefördert?
Mitfinanzierung von Investitionen (harte und weiche) im Rahmen von Existenzgründungen, Neuansiedlungen, Verlagerungen, Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Reinvestitionen.
Wo wird gefördert?
In Schleswig-Holstein
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen der Industrie, des Handwerks und des sonstigen Gewerbes einschließlich Beherbergungsgewerbe und Verkehrssektor sowie landwirtschaftliche Betriebe, deren Jahresumsatz (einschl. verbundener Unternehmen) EUR 500 Mio. nicht überschreitet.
Weg der Antragstellung
Formlose Antragstellung durch Hausbank
Art und Höhe der Förderung
Darlehen, anteilige Investitionsfinanzierung zusammen mit Hausbank.
Konditionen und Gebühren
- Laufzeit: Je nach Erfordernis zwischen 5 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich.
- Zinssatz: Jeweiliger Einstandssatz am Kapitalmarkt plus kostendeckende Marge, 5, 10 oder 20 Jahre fest.
- Bearbeitungsgebühr: einmalig 1,0 % des Kreditbetrages (im Effektivzinssatz berücksichtigt, mindestens EUR 1.000,-), zahlbar nach Bewilligung (nur bei Kapitalmarktmitteln).
- Zinssätze in Absprache mit der Hausbank im marktüblichen Bereich.
Zusage / Auszahlungsmodalitäten
Nach Annahme der Darlehenszusage, Durchführung der Besicherung und Investitionsfortschritt
Kombinierbarkeit
Mit allen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU.
Ansprechpartner
Leiter:
Thomas Ott
Tel.: (0431) 9905-3071
Fax: (0431) 9905-3255
FirmenkundenbetreuerInnen:
Astrid Büchner
Tel.: (0451) 79986-5908
Fax: (0451) 79986-5916
Thore Harke Harksen
Tel.: (0431) 9905-3409
Fax: (0431) 9905-3255
thore.harke.harksen[at]ib-sh.de
Oke Hansen
Tel.: (0431) 9905-3374
Fax: (0431) 9905-3255
Klaus Siegmund
Tel.: (0431) 9905-3475
Fax: (0431) 9905-3255
